LEICHTE SPRACHE
EINFACHE SPRACHE



mit Leichter Sprache Brücken bauen
Als Kulturvermittlerin und Museumspädagogin erlebe ich ganz oft, welcher Gewinn leicht verständliche Informationen sind. Kinder und Erwachsene mit schwacher Lesekompetenz sind froh über Angebote, die sie selbstständig nutzen und verstehen können. Und sie haben ein Recht darauf! Weil sie so teilhaben können an unserer kulturellen Vielfalt und nicht durch sprachliche Barrieren davon abgehalten werden. Doch auch und ganz besonders im Alltag sind Texte in Leichter Sprache nötig und gefragt.


Menschen möchten Texte selbst lesen und verstehen.

Aber viele Texte sind in schwieriger Standard·sprache geschrieben.

Nicht alle Menschen können Texte in  Standard·sprache verstehen.

Darum braucht es Texte in Leichter Sprache.

So können viele Menschen die Texte verstehen

und sich selbst informieren.

Und so können viele Menschen selbst entscheiden.

Darum schreibe ich gerne Texte in Leichter Sprache.

Ich schreibe Texte für Ämter und soziale Institutionen.

Ich schreibe auch Texte für Geschäfte, Museen und Ausstellungen.


Leichte Sprache

Leichte Sprache wurde entwickelt, damit Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe deutsche Sprachkompetenz verfügen, Texte besser lesen und verstehen können. Sie dient somit auch der Inklusion und unterstützt die Barrierefreiheit (siehe hierzu „Informationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ weiter unten).

Für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache besteht ein Regelwerk, das nebst Sprach- und Rechtschreibregeln auch Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch enthält.
Von mir verfasste oder in Leichte Sprache übersetzte Texte werden vor Veröffentlichung stets von der jeweiligen Zielgruppe geprüft.


Leichte Sprache hilft

  • Menschen mit einer geistigen oder einer Lernbehinderung
  • Menschen,die nicht gut lesen oder schreiben können
  • Menschen mit geringen Deutschkenntnissen
  • Menschen, die Gebärden-Sprache sprechen
  • älteren Menschen


  • infoeasy – Online-Magazin in Leichter Sprache
    Weil das Ermöglichen von Teilhabe und Selbstbestimmung durch Leichte Sprache für mich auch eine Herzenssache ist, bin ich Mitgründerin und Mitherausgeberin von infoeasy – dem ersten Schweizer Online-Magazin in Leichter Sprache. Die Website besteht seit Ende Mai 2020.


    Einfache Sprache

    Einfache Sprache ist schwieriger als Leichte Sprache. Für das Verfassen von Texten in Einfacher Sprache bestehen keine festen Regeln. Es gibt jedoch Richtlinien, an die sich Schreibende halten sollten. So orientiert sich der Wortschatz beispielsweise an der Alltagssprache, Fremdwörter werden erklärt und Sätze können länger ausfallen als bei der Leichten Sprache. Eine Prüfung durch die Zielgruppe findet üblicherweise nicht statt. Einfache Sprache bewegt sich auf dem Niveau A2/B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).


    Einfache Sprache hilft

  • Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen
  • Menschen, die eine andere Muttersprache als Deutsch haben
  • Menschen mit einer Hör-Behinderung


  • Möchten auch Sie in Ihrer Institution oder in Ihrem Unternehmen Texte in Leichter oder Einfacher Sprache anbieten? Seien es Texte für den internen Gebrauch, gedruckte Informationen oder als ergänzendes Angebot auf Ihrer Website: Ich übernehme gerne das Erstellen oder Anpassen von Texten oder unterstütze Sie dabei!


    Informationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

    In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: Behindertenrechtskonvention – BRK) haben die Vertragsstaaten u. a. vereinbart:
    „c) …, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss;“

    In Art. 1 heisst es zum Zweck dieses Übereinkommens u. a.:
    „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

    In Art. 2 heisst es zu den Begriffsbestimmungen u. a.:
    „Im Sinne dieses Übereinkommens schliesst «Kommunikation» Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Grossdruck, leicht zugängliches Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschliesslich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie, ein;“

    Die Schweiz hat die Behindertenrechtskonvention am 15.5.2014 in Kraft gesetzt.
    Siehe dazu: https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/uebereinkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinde.html.